Bei einem Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (bundesweit unter Telefon 116 117).
Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, stellt er die Todesbescheinigung aus. Anschließend melden Sie sich bei uns. Wir sind an 365 Tagen rund um die Uhr für Sie da unter Telefon 03 73 22 – 25 12.
Wenn Familienmitglieder bzw. Angehörige Abschied nehmen möchten, nehmen Sie sich bitte diese Zeit. In Sachsen darf ein Verstorbener bis zu 24 Stunden nach Feststellung des Todes in seiner Wohnung verbleiben.
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder Hospiz
In diesen Einrichtungen werden die notwendigen Maßnahmen vom Pflegepersonal für Sie getroffen. Sie können sich direkt mit uns in Verbindung setzen, damit wir alles Notwendige für Sie veranlassen.
Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe zu einem vereinbarten Gesprächstermin Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen zur Bestattung und die erforderlichen Formalitäten. Dies kann zum einen in unseren hellen, modernen Räumlichkeiten als auch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Für das Gespräch planen Sie bitte ca. 1,5 bis 2,0 Stunden ein, um alle Fragen zur Bestattung abzuklären. Sie können dabei auf unsere langjährige Berufserfahrung und hohe Fachkompetenz unserer qualifizierten Mitarbeiter vertrauen.
Folgende Dokumente benötigen wir bei diesem Gespräch von Ihnen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- zusätzlich bei
- Verheirateten: Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaften: Lebenspartnerschaftsurkunde
- Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Ehepartner
- Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentennummern
- ggf. Versicherungsscheine bzw. -policen (Lebens-, Sterbegeldversicherung usw.)
- ggf. Schwerbehindertenausweis